Die Insolvenz des bekannten Windanlagenbauers Windreich Ende des Jahres 2013 gehörte sicher zu den spektakulärsten in der an Pleiten nicht gerade armen Branche der regenerativen Energien. Jetzt droht den betroffenen Anleihegläubigern der Windreich GmbH die Verjährung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens. „Anleihegläubiger sollten den 31. Dezember 2016 im Auge haben. Wenn sie bis dahin nicht aktiv werden, ist die Durchsetzung eines möglichen Anspruchs gegen die Wirtschaftsprüfer endgültig passé“, warnt Andreas M. Lang, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Hintergrund der möglichen Schadenersatzansprüche sind u.a. die Vorgänge um die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, das am 31. Dezember 2011 endete. Für beide Abschlüsse wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt – spätestens zu diesem Zeitpunkt zu Unrecht, wie der Nieding+Barth-Anwalt überzeugt ist. „Den Prüfern hätte auffallen müssen, dass die positive Fortführungsprognose nicht mal annähernd realistisch war“, sagt Lang. Tatsächlich sei die Windreich GmbH spätestens zum Ende des Jahres 2011 völlig überschuldet gewesen. „Windreich war nicht mehr in der Lage, wenigstens 90 Prozent der Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen“, so Lang. Gleichwohl wurden weiter Gelder für die Anleihen eingesammelt.
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