DSW setzt Sonderprüfung bei Deutsche Bank AG durch

Frankfurt, 14. April 2016 – Die im DAX notierte Deutsche Bank AG wird eine freiwillige unabhängige Sonderprüfung durchführen lassen. Das ist das Ergebnis eines jetzt mit der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) ausgehandelten Vergleichs.

„Es hat mehr als ein Jahr gedauert, bis die Deutsche Bank bereit war, sich zu einigen. Aber nun haben wir ein Ergebnis im Sinne der Aktionäre. Jetzt wird endlich unabhängig geklärt, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um eine Wiederholung von Fällen, wie etwa den Skandal rund um die Manipulation des Interbankenzinssatzes Libor, erfolgreich zu verhindern“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die die Anlegerschützer im Laufe des Verfahrens rechtlich vertreten und mit der Deutschen Bank AG verhandelt hatte. Als Sonderprüfer haben sich die Parteien auf die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geeinigt. Der Prüfungsbericht soll – sobald er final vorliegt – den Aktionären der Deutsche Bank AG auf der Internetseite der Bank zur Verfügung gestellt werden.

Begonnen hatte der lange Weg zur Einigung bereits vor der letztjährigen Hauptversammlung der Deutschen Bank am 21. Mai 2015. Damals war es der DSW trotz kurzer Vorlaufzeit gelungen, die Aktienanzahl, die notwendig ist, um die Tagesordnung der Hauptversammlung um einen solchen Punkt zu erweitern, deutlich zu übertreffen. Am Ende waren fast eine Millionen stimmberechtigte Aktien registriert worden – fünfmal mehr als notwendig. Für die Durchsetzung des Antrags hätten 200.000 gereicht.

„Ich hatte den Sonderprüfungsantrag auf der HV 2015 im Namen der DSW gestellt. Da wir die auf der Hauptversammlung herrschenden Mehrheitsverhältnisse kannten, war klar, dass wir die notwendigen Stimmen wohl nicht zusammenbekommen würden, um die Sonderprüfung direkt durch die HV beschließen zu lassen. Der Weg über das Gericht war daher bereits vorgezeichnet“, erläutert Nieding. Und dennoch verzeichnete der Antrag bereits im HV-Plenum viel mehr als nur einen Achtungserfolg: „Die Zustimmungsquote war mit 14 Prozent am Ende überraschend hoch ausgefallen“, erinnert sich der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht.

Im September 2015 wurde beim Frankfurter Landgericht der Antrag auf Sonderprüfung bei der Deutsche Bank AG eingereicht. Nun hat man sich außergerichtlich auf den Vergleich verständigt. „Wir sind froh, nun doch eine außergerichtliche Einigung mit der Deutschen Bank erreicht zu haben“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth. Geprüft werde im Rahmen der Sonderprüfung insbesondere, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um solche Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen, die zu hohen Rückstellungen führen könnten. „Das war in der Vergangenheit offenbar oft genug nicht der Fall“, so Müller-Blom.

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newskontor – Agentur für Kommunikation; Marco Cabras; Tel.: 0211/86 39 49 – 22 ; niedingbarth@newskontor.de

Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte“ (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.

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