Die Kanzleien Nieding+Barth und MÜLLER SEIDEL VOS sehen analog zu Volkswagen auch bei der Porsche Automobil Holding SE einen Verstoß gegen die Ad-Hoc-Pflicht gegeben. Jetzt haben die kooperierenden Sozietäten die erste Klage für einen institutionellen Investor eingereicht und Antrag auf ein Musterklageverfahren gestellt. Die auf der gemeinsamen Klageplattform der Kanzleien bereits registrierten rund 6.500 Anleger repräsentieren aktuell eine Schadenssumme von rund 2,5 Milliarden Euro.
Frankfurt, 27. April 2016 – Im Zusammenhang mit den Folgen des weltweiten Abgasskandals rückt nach der Volkswagen AG nun auch die Porsche Automobil Holding SE in den Fokus von Schadenersatzforderungen: Die kooperierenden Sozietäten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und MÜLLER SEIDEL VOS Partnerschaftsgesellschaft mbB haben für einen institutionellen Investoren jetzt am Landgericht Stuttgart Schadenersatzklage gegen Porsche eingereicht. „Das ist erst der Anfang. Wir haben im Fall der Porsche Holding zusätzlich die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens beantragt“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwalts-AG.
„Im Kern geht es um den Vorwurf der unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung durch die Porsche Automobil Holding SE“, sagt Daniel Vos, Partner bei MÜLLER SEIDEL VOS. Der aktuelle VW-Aufsichtsratschef und damalige VW-Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch sei während der Zeit, in der bei Volkswagen nachweislich die Informationen über die Verwendung der Manipulationssoftware eintrafen, auch im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE tätig gewesen. Gleiches gelte für den jetzigen Volkswagen-Vorstandschef Matthias Müller und vor allem den seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Martin Winterkorn, der zu dieser Zeit parallel auch im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE tätig war. Alle drei hatten somit frühzeitig Kenntnis von der verwendeten Manipulationssoftware. Wie am 02. März 2016 von der Volkswagen AG in einer Mitteilung verlautbart wurde, hatte Winterkorn bereits Mitte Mai 2014 ein Memo hinsichtlich der Hinweise auf den Einsatz einer Manipulationssoftware in seiner Wochenendpost. „Damit ist wegen der doppelten Vorstandszugehörigkeit auch bei der Porsche Automobil Holding SE eine Ad-Hoc-Mitteilungspflicht entstanden, die jedoch nicht erfüllt wurde“, so Nieding.
Bereits am 02. November 2015 hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass laut neuer Testversuche auch Fahrzeuge mit 3-Liter V6-Diesel-Aggregaten des VW-Konzerns die Abgaswerte massiv übersteigen. Dazu gehören neben verschiedenen Audi-Modellen unter anderem auch Porsche Cayenne-Modelle aus den Baujahren 2013 bis 2016. „Eine Ad-Hoc-Mitteilung seitens der Porsche Automobil Holding SE erfolgte jedoch genau wie bei der Volkswagen AG nicht“, sagt Vos.
Anspruchsberechtigt sind potenziell alle Anleger, die nach dem pflichtwidrigen Unterlassen der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung durch die Porsche Automobil Holding SE Wertpapiere des Unternehmens erworben haben und im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Insiderinformation noch im Depot hatten. Gleiches gilt für Investoren, die bereits vor diesem Zeitpunkt gekauft haben und die Papiere bis zur Veröffentlichung der Insiderinformation verkauft haben.
Das weitere Vorgehen sei nun genau wie im Fall Volkswagen das Einreichen entsprechender Klagen mit Anträgen auf Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens. „Zuständig für die Klage ist in der ersten Instanz das Landgericht Stuttgart“, so Nieding.
Die gemeinsame Klageplattform der beiden auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien, die auch für Porsche-Kläger die Basis ist, vertritt im Fall VW mittlerweile Schadenersatzforderungen von privaten und institutionellen Investoren im Gesamtwert von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Bislang wurden bei dem Landgericht Braunschweig über 25 Klagen eingereicht und – Anträge auf Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens gestellt.
Interessierte Anleger können sich auf der eigens eingerichteten Homepage www.wolfsburggate.de über die nächsten Schritte informieren und registrieren.
Pressekontakt:
newskontor – Agentur für Kommunikation
Marco Cabras, Tel.: 0211 / 863 949-22, niedingbarth@newskontor.de
Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte“ (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.
Über MÜLLER SEIDEL VOS, Köln
MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Sozietät berät und vertritt bundesweit Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die konsequente Festlegung auf die Vertretung von Anleger- und Kundeninteressen bewahrt vor Interessenkollisionen und macht die Kanzlei unabhängig. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen die Partner der Sozietät in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen war.