Frankfurt, 5. Juli 2016 – Mit der KTG Agrar SE stellt ein weiteres Unternehmen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung, das einst sogenannte Mittelstandsanleihen begeben hatte. Mit rund 340 Millionen Euro Anleihevolumen gehört der Agrarkonzern dabei zu den großen und durchaus prominenten Vertretern dieses Marktsegments. „Wir werden, wie in vielen anderen Fällen insolventer Emittenten von Mittelstandsanleihen, die Interessen der Anleihegläubiger aktiv vertreten“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Bereits am 6. Juni musste die Gesellschaft die letzte fällige Zinszahlung für eine 250-Millionen-Euro schwere Mittelstandsanleihe (WKN A1H3VN / ISIN DE000A1H3VN9) ausfallen lassen, deren Laufzeit im Juni 2017 endet. „Damals wurde das unter anderem mit technischen Problemen begründet. Die Mittel für die Zinszahlung seien aufgrund des Verkaufs von Unternehmensassets vorhanden. Mit Blick auf die jetzige Insolvenzanmeldung, ist das eine zumindest eigenartige Begründung“, sagt Nieding. Ebenfalls von der Insolvenz betroffen ist eine 2014 begebene 92-Millionen-Euro-Anleihe (A11QGQ / ISIN DE000A11QGQ1) die bis Oktober 2019 läuft.
Die Insolvenz von KTG Agrar zeigt laut Nieding die Grenzen der ökologischen Landwirtschaft: „Gerade in Jahren mit schlechten Wetterverhältnissen wie 2016 haben ökologische Landwirtschaftsbetriebe besondere Probleme, die zum Teil bis zum Totalausfall führen können“, so Nieding. Die besonderen Bestimmungen für die ökologische Landwirtschaft begrenzen die Auswahl und den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Der Einsatz von Kupfer, des wichtigsten Pflanzenschutz-Wirkstoffs bei ökologischer Bewirtschaftung, stößt an seine Grenzen.
„Als nächstes dürfte das Unternehmen eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Hier ist es entscheidend, dass die Gläubiger möglichst mit einer Stimme sprechen, sonst laufen sie Gefahr, zwischen den unterschiedlichen Interessen zerrieben zu werden“, so Nieding weiter. Der Ablauf sei in solchen Fällen immer der Gleiche: „Institutionelle Investoren kaufen die Anleihen billig auf und versuchen dann über die Gläubigerversammlung eine schnelle Zerschlagung des Unternehmens zu erreichen. Das bringt ihnen eine schöne Rendite. Die Interessen der restlichen Anleihegläubiger fallen dabei hinten runter“, sagt Nieding. Für die Mehrheit auf einer Anleihegläubigerversammlung reichen aufgrund der geringen Präsenz in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent der Anleihen aus.
„Aufgrund meiner vielfältigen Erfahrungen in der Vertretung von Anleihegläubigern als Gemeinsamer Vertreter und in Gläubigerausschüssen insolventer Unternehmen bin ich der Auffassung, dass es für KTG Agrar durchaus Perspektiven geben sollte. Das hängt natürlich von der finanziellen Gesamtsituation und den vorhandenen Assets ab. Fortführungs-Interessenten sollte es vor dem Hintergrund der integrierten Wertschöpfungskette des Unternehmens aber geben“, stellt Nieding fest.
Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung unter recht@niedingbarth.de, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.
Pressekontakt:
newskontor – Agentur für Kommunikation
Marco Cabras, Tel.: 0211 / 863 949-22, niedingbarth@newskontor.de
Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte“ (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.
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